Künstliche Befruchtung

Wir sponsern den Klapperstorch

Wenn der Arzt dem Klapperstorch Beine machen muss, zahlen wir 50 % der vom Arzt abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen und notwendigen Arzneimittel. Und wir erstatten zusätzlich bis zu 500 EUR, wenn auch Ihr Partner bei uns versichert ist.

So erhalten Sie Ihren Zuschuss

1. Der Behandlungsplan

Vor der Behandlung stellt der Arzt einen Behandlungsplan aus. Diesen reichen Sie uns bitte zur Genehmigung ein.

2. 50 % Kostenübernahme

Der Arzt rechnet unseren Anteil der Kosten direkt mit uns über die Gesundheitskarte ab. Den Restbetrag müssen Sie als Eigenanteil selbst aufbringen.

3. 500 EUR Extra-Erstattung

Sind beide Ehepartner bei uns versichert, verringern wir Ihren Eigenanteil für höchstens drei Behandlungsversuche je Behandlungszyklus um bis zu 500 EUR. Reichen Sie uns für die Erstattung einfach die Rechnungen der Behandlung ein – z. B. ganz bequem über die Internetfiliale.

Nutzen Sie die Internetfiliale

50 % Kostenübernahme plus 500 EUR extra

Kann eine Frau nicht auf natürlichem Wege schwanger werden, besteht die Möglichkeit für eine künstliche Befruchtung.

Unsere finanzielle Unterstützung bei künstlicher Befruchtung:

  • Wir übernehmen 50 % der vom Arzt abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen und notwendigen Arzneimittel.
  • Wir verringern Ihren Eigenanteil für bis zu drei Behandlungen um maximal 500 EUR, wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner bei uns versichert sind.

Ihr Arzt berät Sie ausführlich über die verschiedenen Methoden, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung angewendet werden können. Die Anzahl der von uns übernommenen Behandlungszyklen richtet sich nach der gewählten Methode.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit wir entsprechend der gesetzlichen Regelung 50 % der im Behandlungsplan ausgewiesenen, abrechnungsfähigen Kosten des bei uns versicherten Ehegatten übernehmen:

  • Sie sind verheiratet,
  • beide Ehegatten sind bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre,
  • die Frau hat jedoch noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet
  • und es werden nur eigene Ei- und Samenzellen verwendet.

„Um unser Wunschkind zu bekommen, würden wir fast alles tun – und bezahlen. Trotzdem sind wir froh, in dieser aufregenden Zeit auf die finanzielle Unterstützung der BKK PwC zählen zu können. Danke vor allem auch an Frau Holl, die uns immer so freundlich und kompetent berät.“

Mark und Christina B.

Ansprechpartner

Teresa Behler

Sachleistungen

05661 730226 teresa.behler@bkk-pwc.de

Julia Ullrich

Teamleiterin

Sachleistungen

05661 730252 julia.ullrich@bkk-pwc.de

Lara Heinemann

Sachleistungen

05661 730272 lara.heinemann@bkk-pwc.de

Oliver Hankel

Sachleistungen

05661 730224 oliver.hankel@bkk-pwc.de

N. N.

Sachleistungen Schmj–Z