Hebammen-Rufbereitschaft

Ihre Hebamme 24/7 auf Abruf

Die letzten 3 Monate der Schwangerschaft. Die Spannung steigt! Wir bezahlen Ihnen Ihre Hebamme, damit diese immer parat steht.

„Bei meinem ersten Kind war ich ziemlich nervös vor der Geburt. Der Gedanke, dass ich meine Hebamme jederzeit zur Seite habe, wann auch immer es losgeht, hat mir da sehr geholfen.“

Melanie P., Versicherte

Ihre Vorteile

Sie verlassen sich rund um die Uhr auf Ihre Hebamme – wir erstatten die entstandenen Kosten:

  • in den letzten 3 Monaten der Schwangerschaft
  • bis zu 250 EUR je Schwangerschaft

Voraussetzungen für die Kostenerstattung

  • Zugelassene Hebamme wählen: Die Hebamme ist als Leistungserbringerin nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zugelassen.
  • Vertrag mit der Hebamme schließen: Sie schließen einen Vertrag mit der Hebamme ab, der die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhaltet.
  • Vertrag genehmigen lassen: Den Vertrag reichen Sie uns vor Beginn der Rufbereitschaft zur Genehmigung ein.

Bis zu 250 EUR Kostenerstattung erhalten – so geht's

1. Vertrag abschließen

Schließen Sie einen Vertrag über die Rufbereitschaft mit einer zugelassenen Hebamme Ihrer Wahl ab.

2. Vertrag prüfen lassen

Vor Beginn der Rufbereitschaft reichen Sie uns Ihren Vertrag mit der Hebamme zur Überprüfung ein.

3. Rechnung einreichen

Nach der Geburt senden Sie uns die Rechnung Ihrer Hebamme zur Erstattung – z. B. ganz bequem über die Internetfiliale.

Nutzen Sie die Internetfiliale

Ansprechpartner

Celine Warta

Teamleiterin

Geldleistungen A–Fh

05661 730232 celine.warta@bkk-pwc.de

Christina Holl

Geldleistungen Lb-Ra

05661 730253 christina.holl@bkk-pwc.de

Leon Stutzki

Geldleistungen Rb–Z

05661 730237 leon.stutzki@bkk-pwc.de

Yvonne Balzereit-Pritsch

Geldleistungen Fi–La

05661 730287 yvonne.balzereit-pritsch@bkk-pwc.de